DER BEIRAT


Satzung des KSV-Rendsburg-Eckernförde e.V.

§ 9 Der Beirat

Dem Beirat stehen Entscheidungen in den Verbandsangelegenheiten zu, die ihm durch diese Satzung oder aufgrund von Beschlüssen des Verbandstages übertragen werden, oder wenn sie über den Rahmen der Aufgaben des Vorstandes hinausgehen. In dringenden Fällen kann der Beirat über Angelegenheiten des KSV entscheiden, die grundsätzlich dem Verbandstag vorbehalten sind, wenn die Angelegenheit keinen Aufschub bis zum nächsten Verbandstag erlaubt. Die Beschlüsse müssen mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden erfolgen und bedürfen der nachträglichen Zustimmung des Verbandstages. Der Beirat ist 7 zur Unterstützung und Beratung mindestens zweimal in jedem Geschäftsjahr zu einer Tagung einzuberufen. Der Beirat setzt sich zusammen aus: 1. dem Vorstand gemäß § 10, 2. den Vorsitzenden der Kreisfachverbände oder deren Stellvertreter, 3. bis zu fünf vom Verbandstag zu wählenden Vereinsvertretern. Diese Mitglieder des Beirates werden vom Verbandstag für 2 Jahre gewählt.


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Geschäftsordnung des KSV RD-ECK
Geschäftsordnung KSV RD-ECK vom 25-03-20
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Mitglieder des Beirates des Kreissportverbandes sind

 

  • die Vorstandsmitglieder des KSV
  • die Vorsitzenden der auf Kreisebene organisierten Fachverbände
  • die 5 Beisitzer:

 

Beate Böhm, Rendsburger TSV

bea.boehm@freenet.de

Roman Schüler, Tanzclub Eckernförde

 

Stephan Heuck, SV GW Todenbüttel

stephan.heuck@web.de

Astrid Marxen, TSV Breiholz

1.vorsitzende@tsv-breiholz.de

Michael Rohwer, SV Wasbek.

m.rohwer@gmx.de

 

- und der Schulsportbeauftragte des Kreises RD-ECK:

Wolfgang Sass

wsass@freenet.de