Ab Februar 2017 gibt es in Schleswig-Holstein drei verschiedene Mindestlöhne:
a) Den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland: 8,84 Euro
b) 9,99 Euro bei öffentlichen Aufträgen – das heißt:
Vergibt ein Verein oder Verband einen Auftrag an eine Firma und erhält hierfür Zuschüsse vom Landessportverband Schleswig-Holstein, ist darauf zu achten und ggf. von der entsprechenden Firma zu bescheinigen, dass diese einen Mindestlohn in Höhe von 9,99 Euro an ihre Mitarbeiter zahlt.
c) 9,18 Euro für Empfänger von Zuwendungen des Landes
- das bedeutet – keine Änderung für Arbeitnehmer - auch Minijobber - in den Vereinen und Verbänden, die dem Landessportverband Schleswig-Holstein und/oder den Kreissportverbänden in SH angeschlossen sind.
U.a. Reinigungskräfte, Platzwarte usw.
Ab 28.2.2014 gilt das Landesmindestlohngesetz Schleswig-Holstein mit 9,18 €/h.
Nähere Informationen erteilt der Landessportverband.
Ab 1.1.2015 gibt es im Bund den Mindestlohn von 8,50 €/h.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des LSV.
Sie erhalten in der Anlage die Informationen des DOSB und des DFB vom 6. März 2015.
Zur Erleichterung Ihrer Arbeit verweisen wir auf die STEUER-HOTLINE, die Sie als Mitgliedsverein/Mitgliedsverband des LSV kostenfrei zum angegebenen Termin in Anspruch nehmen können.
STEUER-HOTLINE
Sie wird an jedem ersten Dienstag eines Monats durchgeführt. In der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr erfolgt die Beratung durch den Steuerberater Reinhard Take, Sozietät Take Maracke & Partner, Westring 455, 24118 Kiel.
Für die Steuer-Hotline gilt die Telefonnummer: 0431 / 990 81-200.