Die AktivRegion Eckernförder Bucht möchte die Eigeninitiative und das Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und unterstützen. Hierfür stellen die beteiligten Kommunen der Eckernförder Bucht insgesamt 7.300 € jährlich bereit, mit denen Jugendprojekte bezuschusst werden können. Anträge können aus den Ämtern Dänischer Wohld, Dänischenhagen und Hüttener Berge, der Gemeinde Altenholz sowie der Stadt Eckernförde gestellt werden.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Diese können Anträge über die Gemeinde, öffentliche Träger oder einen gemeinnützigen Verein einreichen.
Wie wird gefördert?
Die Förderquote beträgt bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben, aber maximal 750€ pro Projekt.
Was kann beantragt werden?
Alle kreativen Ideen sind willkommen. Grundsätzlich sollten Projekte gemeinnützig und mit dem Grundgesetz vereinbar sein und sich im Gebiet der beteiligten Kommunen befinden.
Die Richtlinie sowie den Antragsvordruck finden ist auf der Homepage der AktivRegion.
Der KSV stellt in jedem Haushaltsjahr einen Betrag für die finanzielle Unterstützung von Jugendmannschaften zur Verfügung, die an offiziellen Punktspielrunden der Fachverbände teilnehmen.
Dazu gehören die Sportarten Badminton, Basketball, Faustball, Floorball, Fußball, Golf, Handball*, Schach, Tennis*, Tischtennis, Turnen und Volleyball.
Vereine können anhand des beigefügten Formulars dem KSV mitteilen, welche Jugendmannschaften Ihres Vereins in einer der vorgenannten Sportarten am Punktspielbetrieb teilnehmen (* Handball- u. Tennismannschaften werden durch die Fachverbände direkt an uns gemeldet.). Der Termin hierfür wird jeweils in der ersten Hälfte des Jahres an die Vereine per Schreiben übermittelt.
Hinsichtlich der Mannschaftsgröße ist gemeint, wie viele Spieler gemäß den Statuten der Fachverbände eine Mannschaft bilden (Fußball 11er, Handball 7er, Tennis 2er, bzw. davon abweichende Alternativen) und nicht, wie viele Jugendliche des Vereins zu dieser Mannschaft gehören.
Bitte teilen Sie uns anhand des beigefügten Formulars für das Jahr 2024 bis spätestens zum 28. Juli 2024 mit, welche Jugendmannschaften Ihres Vereins in einer der vorgenannten Sportarten am Punktspielbetrieb teilnehmen (* Handball- u. Tennismannschaften werden durch die Fachverbände direkt an uns gemeldet.).
Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse:
Diese Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse finden Sie auch nochmal im folgenden Informationsblatt.
Die Frist zur Abgabe der Meldung der aktiv in der Jugendarbeit tätigen Übungsleiter wird den Vorständen der Vereine in einer Information mit anderen Terminen zu Beginn des zweiten Quartals mitgeteilt.
Für das Jahr 2024 sind die Meldungen bis spätestens zum 15. September 2024 einzureichen.
Später eingereichte Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Sportstätten des politischen Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Der Kreistag hat auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden, für die Jahre 2023 - 2025 jährlich Fördermittel in Höhe von 10.000 € zur Unterstützung der Schwimmausbildung für Nichtschwimmerkurse in den Haushalt des Kreises Rendsburg-Eckernförde bereit zu stellen. Bei der Förderung geht es um die Durchführung zusätzlicher Kurse in der Anfängerausbildung für Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene.
Nähere Details finden Sie in dem Anschreiben inklusive Richtlinien.
Nutzen Sie auch die Fördermöglichkeiten des Landessportverbands Schleswig-Holstein für Kauf und Bau.
Gefördert werden:
Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein" (siehe PDF-Datei).
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.
Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten erfolgt
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de) im Unterverzeichnis Förderung und Zuschüsse!
Kernpunkt des Kooperationsprojektes Schule + Verein ist die außerunterrichtliche Schulsportarbeitsgemeinschaft (AG), die vom Sportverein als Träger der Maßnahme durchgeführt wird.
Was und wie wird gefördert?
Sportvereine erhalten finanzielle Unterstützung für den Einsatz von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern und Versicherungsschutz für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler.
Förderung …
… über das gesamte Schuljahr
… einer oder mehrerer Sport-AGs
… von Sport-AGs mit einer oder mehreren Schulen
… von Kooperationen mit allen vom Land SH genehmigten Schulformen
… von Kooperationen innerhalb der Ganztagsbetreuung
Ausführliche Informationen wie Richtlinien und Antragsformulare sowie weitere Downloads rund um das Projekt finden Sie direkt unter:
https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/schule-und-verein/
oder auf den Seiten vom Landessportverband Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de)
Im Rahmen des Projektes „Kita & Verein“ werden Zuwendungen an Sportvereine gewährt, die Sport- und Bewegungsangebote in Kindertagesstätten nach Maßgabe gewisser Richtlinien durchführen.
Gefördert werden ausschließlich Mitgliedsvereine des Landessportverbandes Schleswig-Holstein. Für die Umsetzung der Maßnahme sind der Sportverein und die kooperierende Kindertagesstätte gemeinsam
verantwortlich.
Die Sport- und Bewegungsangebote werden von Übungsleiter/innen des Sportvereins mit Unterstützung eines/r verantwortlichen Erzieher/in der Kindertagesstätte während der Betreuungszeit der Kita
durchgeführt
Informationen hierzu sowie Downloads finden Sie über die Homepage der Sportjugend-SH.
https://www.sportjugend-sh.de/foerdermoeglichkeiten/kita-verein/
eSport ist keine Modeerscheinung mehr, sondern Teil der Jugendkultur geworden. Schleswig-Holstein unterstützt als erstes Bundesland nun die Einrichtung kommunaler eSport-Häuser und setzt dabei auf Medienkompetenz und Prävention.
Mit den Fördermitteln will die Landesregierung ein landesweites Angebot für eSport in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen. Kommunen, Kreise, Träger der freien Jugendhilfe oder Sportvereine können Unterstützung erhalten für die Aus- und Fortbildung, für die Einrichtung von eSport-Räumen und für Veranstaltungen. Gefördert werden können zum Beispiel Umbaumaßnahmen, die Anschaffung von Computern, Softwareprogramme oder Medienkompetenz-Seminare. Im Haushalt des Landes stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Projekte mit kommerziellen Ansätzen werden nicht gefördert.
Eine Positionierung von DOSB-Präsidium und -Vorstand zum Umgang mit elektronischen Sportartensimulationen, eGaming und „eSport“ findet man unter https://www.dosb.de/ueber-uns/esport/ .
Richtlinie und Antrag
Die Förderrichtlinie regelt die Vergabe der Zuwendungsmittel zur Förderung des „eSports“ als Teilziel der Sportentwicklung in Schleswig-Holstein. Danach kann insbesondere Folgendes unterstützt
werden:
(Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein / https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sport/eSports.html)
WIR BEWEGEN.SH ist die kostenlose Spendenplattform der Investitionsbank Schleswig-Holstein, kurz IB.SH. Sie hilft dabei, gemeinnützige Projekte in Schleswig-Holstein in die Tat umzusetzen.
Hier treffen Menschen mit guten Ideen auf Menschen, die diese Ideen finanziell unterstützen. Viele einzelne Spenden summieren sich im Idealfall zu dem benötigten Geldbetrag.
Ausführliche Informationen hierzu unter www.wir-bewegen.sh
Berlin, 30. November 2016
BMUB-Pressedienst Nr. 307/16
Stadtentwicklung/Wohnen
Hendricks: „Novelle des Baurechts macht Städte fit für die Zukunft“ Kabinett beschließt Maßnahmen zum „Zusammenleben in der Stadt“
Eine Novelle des Baurechts soll den Stadtplanern neue Instrumente zum Umgang mit dem Zuzug an die Hand geben. Das Bundeskabinett beschloss heute einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. Neu geregelt werden außerdem die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.
Hendricks: „Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Viele Städte brauchen daher dringend Wachstumsperspektiven und mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit der Baurechtsnovelle geben wir den Stadtplanern neue Instrumente an die Hand, um sich auf den Zuzug einzustellen. Das neue urbane Gebiet soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen. Mit dem urbanen Gebiet folgen wir dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.“
In urbanen Gebieten darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen.
Zusammen mit der Baurechtsnovelle hat das Kabinett auch die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht.
Hendricks: „Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der Stadt – für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die nicht mal eben an den Stadtrand fahren können.“
Ein weiterer Aspekt der Baurechtsnovelle betrifft Ferienwohnungen. Hier gab es zuletzt Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich werden die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden ausgeweitet. Diese können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.
Zudem schafft die Gesetzentwurf Klarheit, wie künftig mit sogenannten „Rollladen-Siedlungen“ verfahren werden kann. Vor allem in Urlaubsregionen war es aufgrund kaum genutzter Zweitwohnungen zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt gekommen. Kommunen sollen nun mehr Möglichkeiten zur Steuerung dieser sozial unverträglichen Entwicklung von Wohngebieten bekommen.
Weiterführende Informationen zum Thema:
Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt www.bmub.bund.de/N53236
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) www.bmub.bund.de/N53778
Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung www.bmub.bund.de/N53779
„Familien in Bewegung“ ist eine Aktion des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam mit seinen Landesfachver-
bänden und seinem Präventionspartner, der AOK NordWest.
Das Angebot wird in Form von Kursen von Sportvereinen in ganz Schleswig-Holstein angeboten.
Der Zeitraum erstreckt sich über zehn Kurseinheiten. Die Teilnahme an den Kursen ist dabei auch ohne Vereinsmitgliedschaft möglich!
Teilnehmen kann jede Form der Familie, z.B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Lebengemeinschaften, Freunde einer Hausgemeinschaft und Partnerschaften.
Ausführlichere Informationen und weitere Downloads finden Sie über den Landessportverband Schleswig-Holstein
oder direkt unter https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/familiensport/familien-in-bewegung/
Der DOSB hat in Abstimmung mit den Landessportbünden einen Überblick über Förderprogramme des Bundes für Sportstätten und Sporträume erarbeitet.
„Sportstätten und -räume gehören, neben dem Ehrenamt und den Finanzen - zu den zentralen Ressourcen des Sports. Diese detaillierte Überblicksdarstellung schließt eine Informationslücke,
erleichtert die Suche nach geeigneten Förderquellen für entsprechende Maßnahmen und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Programmen. Zu jedem Förderprogramm wurden Kurzfassungen
zusammengestellt, die u.a. Informationen zu Förderschwerpunkten, Antragsberechtigten und Förderhöhe sowie zuständigen Ansprechpartnern enthalten“, so Andreas Silbersack DOSB-Vizepräsident
Breitensport und Sportentwicklung. Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden.
Der Überblick über die Förderprogramme, den das Ressort „Sportstätten und Umwelt“ des DOSB in Abstimmung mit den Sportstättenreferent*innen der Landessportbünde erstellt hat, wird in regelmäßigen
Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.
AktivRegionen
In Schleswig-Holstein haben sich 21 lokale Arbeitsgruppen AktivRegion ( genannt : LAG Aktivregion) als Vereine gebildet.
Ziele der Vereine bei der Umsetzung in ihrer AktivRegion sind :
- Fördern der Lebensqualität
- Stärken von Eigeninitiative und Kreativität
- Kräftigen der regionalen Wirtschaft
Interessierte - dazu gehören auch die Sportvereine und die Sportverbände - sind herzlich eingeladen, ihre Region aktiv zu gestalten.
Die AktivRegionen erhalten EU-Fördermittel, um ihren Raum attraktiver zu gestalten.
Für das Gebiet des Kreissportverbandes Rendsburg-Eckernförde sind 5 AktivRegionen zuständig.