Fördermöglichkeiten


Jugendförderfonds der AktivRegion Eckernförder Bucht

Die AktivRegion Eckernförder Bucht möchte die Eigeninitiative und das Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und unterstützen. Hierfür stellen die beteiligten Kommunen der Eckernförder Bucht insgesamt 7.300 € jährlich bereit, mit denen Jugendprojekte bezuschusst werden können. Anträge können aus den Ämtern Dänischer Wohld, Dänischenhagen und Hüttener Berge, der Gemeinde Altenholz sowie der Stadt Eckernförde gestellt werden.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Diese können Anträge über die Gemeinde, öffentliche Träger oder einen gemeinnützigen Verein einreichen.

Wie wird gefördert?
Die Förderquote beträgt bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben, aber maximal 750€ pro Projekt.

Was kann beantragt werden? 
Alle kreativen Ideen sind willkommen. Grundsätzlich sollten Projekte gemeinnützig und mit dem Grundgesetz vereinbar sein und sich im Gebiet der beteiligten Kommunen befinden.

 

Die Richtlinie sowie den Antragsvordruck  finden ist auf der Homepage der AktivRegion.

 

Download
Flyer Jugendförderfonds Eckernförder Bucht
Flyer JuFöFo.pdf
Adobe Acrobat Dokument 6.9 MB

Finanzielle Unterstützung durch den KSV:


Download
GRUNDSÄTZE zur Förderung eines Sport- und Bildungsangebotes an Schule bzw. Kita (2024)
Grundsätze_Schule_Kita_Verein.pdf
Adobe Acrobat Dokument 14.6 KB
Download
ANTRAG zur Förderung eines Sport- und Bildungsangebotes an Schule bzw. Kita (ausfüllbar)
Antrag_Schule_Kita_Verein ausfüllbar.pdf
Adobe Acrobat Dokument 71.8 KB

Download
GRUNDSÄTZE zur Förderung von Maßnahmen zur Sportentwicklungsplanung (2024)
Grundsätze_Sportentwicklungsplanung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 41.4 KB
Download
ANTRAG auf Förderung von Maßnahmen zur Sportentwicklungsplanung (ausfüllbar)
Antrag_Sportentwicklung_ausfüllbar.pdf
Adobe Acrobat Dokument 32.0 KB

Download
GRUNDSÄTZE zur Förderung von Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung (2024)
Grundsätze_Mitgliedergewinnung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 10.7 KB
Download
ANTRAG Mitgliedergewinnung (ausfüllbar)
Antrag_Mitgliedergewinnung_ausfüllbar.pd
Adobe Acrobat Dokument 19.8 KB

Download
GRUNDSÄTZE des KSV Rendsburg-Eckernförde für die Förderung von Lehrgängen und Meisterschaften
Förder-Grundsätze LG und M des KSV RD EC
Adobe Acrobat Dokument 119.8 KB
Download
ANTRAG auf Bezuschussung von Lehrgängen und Meisterschaften (ausfüllbar)
ZuschussAntrag+ausfüllbar+am+PC.pdf
Adobe Acrobat Dokument 41.5 KB

Fahrkostenzuschüsse für an Punktspielrunden teilnehmende Jugendmannschaften

Der KSV stellt in jedem Haushaltsjahr einen Betrag für die finanzielle Unterstützung von Jugendmannschaften zur Verfügung, die an offiziellen Punktspielrunden der Fachverbände teilnehmen.

Dazu gehören die Sportarten Badminton, Basketball, Faustball, Floorball, Fußball, Golf, Handball*, Schach, Tennis*, Tischtennis, Turnen und Volleyball.

 

Vereine können anhand des beigefügten Formulars dem KSV mitteilen, welche Jugendmannschaften Ihres Vereins in einer der vorgenannten Sportarten am Punktspielbetrieb teilnehmen (* Handball- u. Tennismannschaften werden durch die Fachverbände direkt an uns gemeldet.). Der Termin hierfür wird jeweils in der ersten Hälfte des Jahres an die Vereine per Schreiben übermittelt.

 

Hinsichtlich der Mannschaftsgröße ist gemeint, wie viele Spieler gemäß den Statuten der Fachverbände eine Mannschaft bilden (Fußball 11er, Handball 7er, Tennis 2er, bzw. davon abweichende Alternativen) und nicht, wie viele Jugendliche des Vereins zu dieser Mannschaft gehören. 

Download
Meldeformular 2023/2024 für an Punktspielrunden teilnehmende Jugendmannschaften (am PC ausfüllbar)
Meldebogen_JM_Blanko-2024.pdf
Adobe Acrobat Dokument 95.4 KB

Bitte teilen Sie uns anhand des beigefügten Formulars für das Jahr 2024 bis spätestens zum 28. Juli 2024 mit, welche Jugendmannschaften Ihres Vereins in einer der vorgenannten Sportarten am Punktspielbetrieb teilnehmen (* Handball- u. Tennismannschaften werden durch die Fachverbände direkt an uns gemeldet.).

 


Zuschuss für qualifizierte und aktiv in der Jugendarbeit tätige Übungsleiter

Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse:

  1. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses für die Übungsleiter ist die Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII (KJHG).
  2. Der Zuschuss wird nur an Vereine ausgezahlt, die mindestens zehn (10) jugendliche Mitglieder haben
    (Stichtag 01. Januar des jeweiligen Jahres).
  3. Für jeweils zehn (10) weitere jugendliche Mitglieder kann ein weiterer Übungsleiter anerkannt werden.
  4. Anerkannte Qualifikationen sind gültige Lizenzen des DOSB ab der 1. Lizenzstufe (mindestens 120 LE-Lehrgang, keine Vorstufenqualifikationen, sog. F-Lizenzen, u.s.w.) und berufliche Qualifikationen (Diplom-Sportlehrer, Lehrer mit Facultas Sport, Pferdewirtschaftsmeister).
    Zertifikate oder Lizenzen anderer Ausbildungsträger werden nicht gefördert.
  5. Eine Kopie des Qualifikationsnachweises ist dem KSV vorzulegen. Nach Ablauf der Gültigkeit eines Nachweises ist der aktuelle Nachweis neu vorzulegen.
    Lehrgangsbescheinigungen werden von uns nicht als Verlängerungsnachweis anerkannt.
  6. Die gemeldeten Übungsleiter müssen auch tatsächlich in der Jugendarbeit tätig sein.
  7. Die Grundsätze der Sportförderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind zu beachten.
  8. Inhaber einer Juleica können dann anerkannt werden, wenn mehr als fünf (5) in einem Verein aktiv sind. Bis zu fünf (5) Juleica-Inhaber werden vom Kreisjugendring bezuschusst, jeder weitere seitens des KSV. Dafür müssen jedoch alle Juleica-Inhaber auf dem Formular eingetragen werden. Juleica-Inhaber werden dann wie Übungsleiter behandelt, der Verteilerschlüssel (je 10 jugendliche Mitglieder wird ein Übungsleiter anerkannt) ist zu berücksichtigen.

Diese Grundlagen für die Gewährung der Zuschüsse finden Sie auch nochmal im folgenden Informationsblatt.

Download
Informations-Blatt für die Meldung von qualifizierten und aktiv in der Jugendarbeit tätigen Übungsleitern
INFO.pdf
Adobe Acrobat Dokument 82.3 KB
Download
Meldeformular für lizensierte Übungsleiter (PDF, am PC ausfüllbar)
Meldebogen_ÜL_Blanko beschreibbar.pdf
Adobe Acrobat Dokument 93.6 KB

Die Frist zur Abgabe der Meldung der aktiv in der Jugendarbeit tätigen Übungsleiter wird den Vorständen der Vereine in einer Information mit anderen Terminen zu Beginn des zweiten Quartals mitgeteilt.

Für das Jahr 2024 sind die Meldungen bis spätestens zum 15. September 2024 einzureichen.

Später eingereichte Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.


Fördermöglichkeiten des Kreises RD-ECK

Sportstättensanierung

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Sportstätten des politischen Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Download
Richtlinie für die Sanierung von Sportstätten im Kreis 2023-2025
Richtlinie Sportstättensanierung 2023-20
Adobe Acrobat Dokument 90.0 KB
Download
Antragsformular Zuschuss Kreis RD-ECK
21_06_14_Antrag_Sportstaettenfoerderung.
Adobe Acrobat Dokument 86.8 KB

Förderung von Nichtschwimmerkursen

Der Kreistag hat auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden, für die Jahre 2023 - 2025 jährlich Fördermittel in Höhe von 10.000 € zur Unterstützung der Schwimmausbildung für Nichtschwimmerkurse in den Haushalt des Kreises Rendsburg-Eckernförde bereit zu stellen. Bei der Förderung geht es um die Durchführung zusätzlicher Kurse in der Anfängerausbildung für Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene. 

Nähere Details finden Sie in dem Anschreiben inklusive Richtlinien. 

 

Download
Anschreiben inkl. Rahmenbedingungen
Anschreiben inkl. Rahmenbedingungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 619.2 KB
Download
Antrag auf Förderung
Antrag auf Förderung für Nichtschwimmerk
Adobe Acrobat Dokument 44.4 KB
Download
Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis auf Förderung für Ni
Adobe Acrobat Dokument 120.2 KB

Zuschuss- und Fördermöglichkeiten des LSV über den KSV

Nutzen Sie auch die Fördermöglichkeiten des Landessportverbands Schleswig-Holstein für Kauf und Bau.

Gefördert werden:

  • der Neubau, der Umbau und
  • die Sanierung von Sportstätten sowie
  • der Ankauf bestimmter langlebiger Sportgeräte.

Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein" (siehe PDF-Datei).

Download
Aktuelle Förderrichtlinien LSV (Stand: 30.01.2024)
_Richtlinie Stand 30.01.2024.pdf
Adobe Acrobat Dokument 106.0 KB

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.

Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie für den Kauf von Sportgeräten erfolgt

  • vor Beginn der Maßnahme
  • über die Kreisprüfungsausschüsse der Kreissportverbände
  • unter Verwendung der ordnungsgemäßen Antragsformulare
  • unter Beachtung des Mindestlohngesetzes
Download
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung BAU (Stand: 30.01.2024)
BauAntrag Stand 30.01.2024.pdf
Adobe Acrobat Dokument 65.5 KB
Download
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung KAUF
Zuschussantrag_Kauf.pdf
Adobe Acrobat Dokument 73.3 KB

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de) im Unterverzeichnis Förderung und Zuschüsse!



Förderung der Kooperation Schule und Verein durch den LSV-SH

Kernpunkt des Kooperationsprojektes Schule + Verein ist die außerunterrichtliche Schulsportarbeitsgemeinschaft (AG), die vom Sportverein als Träger der Maßnahme durchgeführt wird.

Was und wie wird gefördert?

Sportvereine erhalten finanzielle Unterstützung für den Einsatz von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern und Versicherungsschutz für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler.

Förderung …
… über das gesamte Schuljahr

… einer oder mehrerer Sport-AGs

… von Sport-AGs mit einer oder mehreren Schulen

… von Kooperationen mit allen vom Land SH genehmigten Schulformen

… von Kooperationen innerhalb der Ganztagsbetreuung

Ausführliche Informationen wie Richtlinien und Antragsformulare sowie weitere Downloads rund um das Projekt finden Sie direkt unter:

https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/schule-und-verein/

oder auf den Seiten vom Landessportverband Schleswig-Holstein (www.lsv-sh.de)

 


Kooperation Kita und Verein über die Sportjugend Schleswig-Holstein

Im Rahmen des Projektes „Kita & Verein“ werden Zuwendungen an Sportvereine gewährt, die Sport- und Bewegungsangebote in Kindertagesstätten nach Maßgabe gewisser Richtlinien durchführen.
Gefördert werden ausschließlich Mitgliedsvereine des Landessportverbandes Schleswig-Holstein. Für die Umsetzung der Maßnahme sind der Sportverein und die kooperierende Kindertagesstätte gemeinsam verantwortlich.
Die Sport- und Bewegungsangebote werden von Übungsleiter/innen des Sportvereins mit Unterstützung eines/r verantwortlichen Erzieher/in der Kindertagesstätte während der Betreuungszeit der Kita durchgeführt

Informationen hierzu sowie Downloads finden Sie über die Homepage der Sportjugend-SH.

 

https://www.sportjugend-sh.de/foerdermoeglichkeiten/kita-verein/


Fördermöglichkeiten eSports durch das Land Schleswig-Holstein

eSport ist keine Modeerscheinung mehr, sondern Teil der Jugendkultur geworden. Schleswig-Holstein unterstützt als erstes Bundesland nun die Einrichtung kommunaler eSport-Häuser und setzt dabei auf Medienkompetenz und Prävention.

Mit den Fördermitteln will die Landesregierung ein landesweites Angebot für eSport in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen. Kommunen, Kreise, Träger der freien Jugendhilfe oder Sportvereine können Unterstützung erhalten für die Aus- und Fortbildung, für die Einrichtung von eSport-Räumen und für Veranstaltungen. Gefördert werden können zum Beispiel Umbaumaßnahmen, die Anschaffung von Computern, Softwareprogramme oder Medienkompetenz-Seminare. Im Haushalt des Landes stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Projekte mit kommerziellen Ansätzen werden nicht gefördert.

 

Eine Positionierung von DOSB-Präsidium und -Vorstand zum Umgang mit elektronischen Sportartensimulationen, eGaming und „eSport“ findet man unter https://www.dosb.de/ueber-uns/esport/ .


Richtlinie und Antrag
Die Förderrichtlinie regelt die Vergabe der Zuwendungsmittel zur Förderung des „eSports“ als Teilziel der Sportentwicklung in Schleswig-Holstein. Danach kann insbesondere Folgendes unterstützt werden:

  • Informationsveranstaltungen von Sportvereinen, Kreissport- und Landesfachverbänden sowie von Initiativen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zum eSport;
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung von Medienkompetenz sowie Kompetenzen zum Kinder- und Jugendschutz und der Suchtprävention;
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung einer ESBD-Übungsleiter-Lizenz „eSport-Trainer - Breitensport“;
  • Die Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung, die im Land Schleswig-Holstein stattfinden;
  • Die Einrichtung von e-Sport-Räumen;
  • Die Anschaffung von Hard- und Software;
  • Fahrkostenzuschüsse;
  • Kostenbeteiligungen für Unterbringung und Verpflegung bei Wettkämpfen im In- und Ausland;
  • Förderung der Barrierefreiheit (sowohl für körperlich eingeschränkte als auch sehbehinderte und/ oder hörgeschädigte Menschen)
Download
Richtlinie über die Förderung des eSport in Schleswig-Holstein (Stand: 01/2023)
rili_eSport.pdf
Adobe Acrobat Dokument 105.7 KB
Download
Antrag auf eine Zuwendung aus eSport-Fördermitteln (2023)
antrag_eSportfoerdermittel_pdf.pdf
Adobe Acrobat Dokument 211.5 KB

WIR BEWEGEN.SH ist die kostenlose Spendenplattform der Investitionsbank Schleswig-Holstein, kurz IB.SH. Sie hilft dabei, gemeinnützige Projekte in Schleswig-Holstein in die Tat umzusetzen.
Hier treffen Menschen mit guten Ideen auf Menschen, die diese Ideen finanziell unterstützen. Viele einzelne Spenden summieren sich im Idealfall zu dem benötigten Geldbetrag.

Ausführliche Informationen hierzu unter www.wir-bewegen.sh


Novelle des Baurechts macht Städte fit für die Zukunft

Berlin, 30. November 2016

BMUB-Pressedienst Nr. 307/16

Stadtentwicklung/Wohnen

Hendricks: „Novelle des Baurechts macht Städte fit für die Zukunft“ Kabinett beschließt Maßnahmen zum „Zusammenleben in der Stadt“

Eine Novelle des Baurechts soll den Stadtplanern neue Instrumente zum Umgang mit dem Zuzug an die Hand geben. Das Bundeskabinett beschloss heute einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. Neu geregelt werden außerdem die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.

Hendricks: „Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Viele Städte brauchen daher dringend Wachstumsperspektiven und mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit der Baurechtsnovelle geben wir den Stadtplanern neue Instrumente an die Hand, um sich auf den Zuzug einzustellen. Das neue urbane Gebiet soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen. Mit dem urbanen Gebiet folgen wir dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.“

In urbanen Gebieten darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen.

Zusammen mit der Baurechtsnovelle hat das Kabinett auch die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht.

Hendricks: „Die dichter werdende Stadt soll nicht auf Kosten des Sports wachsen. Wir brauchen Sportplätze in der Stadt – für die Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die nicht mal eben an den Stadtrand fahren können.“

Ein weiterer Aspekt der Baurechtsnovelle betrifft Ferienwohnungen. Hier gab es zuletzt Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich werden die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden ausgeweitet. Diese können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.

Zudem schafft die Gesetzentwurf Klarheit, wie künftig mit sogenannten „Rollladen-Siedlungen“ verfahren werden kann. Vor allem in Urlaubsregionen war es aufgrund kaum genutzter Zweitwohnungen zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt gekommen. Kommunen sollen nun mehr Möglichkeiten zur Steuerung dieser sozial unverträglichen Entwicklung von Wohngebieten bekommen.

 

Weiterführende Informationen zum Thema:

Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt www.bmub.bund.de/N53236

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) www.bmub.bund.de/N53778

 

Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung www.bmub.bund.de/N53779


LSV-Projekt "Familien in Bewegung"

„Familien in Bewegung“ ist eine Aktion des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam mit seinen Landesfachver-
bänden und seinem Präventionspartner, der AOK NordWest.

 

Das Angebot wird in Form von Kursen von Sportvereinen in ganz Schleswig-Holstein angeboten.
Der Zeitraum erstreckt sich über zehn Kurseinheiten. Die Teilnahme an den Kursen ist dabei auch ohne Vereinsmitgliedschaft möglich!
Teilnehmen kann jede Form der Familie, z.B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Lebengemeinschaften, Freunde einer Hausgemeinschaft und Partnerschaften.

Download
Flyer "Familien in Bewegung"
Flyer_FiB_dig.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB
Download
Informationen für Vereine "Familien in Bewegung"
FiB_Informationen_Vereine.pdf
Adobe Acrobat Dokument 94.1 KB
Download
Antrag "Familien in Bewegung", beschreibbar
Antrag_Fib_digital_beschreibbar.PDF
Adobe Acrobat Dokument 77.4 KB

Ausführlichere Informationen und weitere Downloads finden Sie über den Landessportverband Schleswig-Holstein

oder direkt unter https://www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/familiensport/familien-in-bewegung/


Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume

Der DOSB hat in Abstimmung mit den Landessportbünden einen Überblick über Förderprogramme des Bundes für Sportstätten und Sporträume erarbeitet.

„Sportstätten und -räume gehören, neben dem Ehrenamt und den Finanzen - zu den zentralen Ressourcen des Sports. Diese detaillierte Überblicksdarstellung schließt eine Informationslücke, erleichtert die Suche nach geeigneten Förderquellen für entsprechende Maßnahmen und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Programmen. Zu jedem Förderprogramm wurden Kurzfassungen zusammengestellt, die u.a. Informationen zu Förderschwerpunkten, Antragsberechtigten und Förderhöhe sowie zuständigen Ansprechpartnern enthalten“, so Andreas Silbersack DOSB-Vizepräsident Breitensport und Sportentwicklung. Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden.

Der Überblick über die Förderprogramme, den das Ressort „Sportstätten und Umwelt“ des DOSB in Abstimmung mit den Sportstättenreferent*innen der Landessportbünde erstellt hat, wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.

Download
Übersicht DOSB "Förderprogramme Sport" - Stand: 04.2023
2023-04-20_DOSB_Foerderprogramme-Sport_A
Adobe Acrobat Dokument 239.0 KB

Aktiv-Regionen


AktivRegionen

In Schleswig-Holstein haben sich 21 lokale Arbeitsgruppen AktivRegion ( genannt : LAG Aktivregion) als Vereine gebildet.

Ziele der Vereine bei der Umsetzung in ihrer AktivRegion sind :

- Fördern der Lebensqualität

- Stärken von Eigeninitiative und Kreativität

- Kräftigen der regionalen Wirtschaft

Interessierte - dazu gehören auch die Sportvereine und die Sportverbände - sind herzlich eingeladen, ihre Region aktiv zu gestalten.

Die AktivRegionen erhalten EU-Fördermittel, um ihren Raum attraktiver zu gestalten.

Für das Gebiet des Kreissportverbandes Rendsburg-Eckernförde sind 5 AktivRegionen zuständig. 

Download
Die für uns zuständigen 5 Aktivregionen
AktivRegionen2009.doc
Microsoft Word Dokument 28.5 KB